Verena Bach
Assistenz der Geschäftsleitung
Ein über die Jahre stark gewachsenes mittelständisches Unternehmen plant den Aufbau einer Holdingstruktur. Dazu sollen die Tochtergesellschaften jeweils in Besitzgesellschaften und Produktionsgesellschaften aufgeteilt werden.
Es wird ein Gutachten des Anlagevermögens erstellt bei dem das Anlagevermögen inventarisiert, mit dem Anlagespiegel abgeglichen und nach revisionssicheren Standards bewertet wird. Hiermit wird eine saubere Grundlage für die Übertragung der Vermögenswerte in die Besitzgesellschaft geschaffen und Probleme mit den Finanzbehörden vermieden.
Der Eigentümer eines Betriebs mit 50 Mitarbeitern will sich zur Ruhe setzen und seinen Betrieb an den langjährigen Prokuristen verkaufen.
Zur Festlegung eines für beide Seiten fairen Kaufpreises wird das Anlagevermögen des Unternehmens inventarisiert und bewertet. Das Gutachten wird als Basis für den Kaufvertrag des Produktivvermögens verwendet.
Ein mittelständisches Unternehmen plant die Anschaffung mehrerer hochwertiger neuer Maschinen. Der Kaufpreis soll über einen Bankenpool finanziert werden.
Die Banken benötigen für ihre Finanzierungszusage eine Bewertung der neu zu erwerbenden Maschinen. Gleichzeitig wollen die Banken sich den bestehenden Maschinenpark sicherungsübereignen lassen. Hierzu wird ebenfalls ein Gutachten benötigt.
Die Bewertung der vorhanden Maschinen und Anlagen deckt stille Reserven auf, die beim Bankenpool zusätzlich für eine Erweiterung der Linien genutzt werden können.