Timm Langenfeld
Vorstand NetBid Industrie-Auktionen AG Geschäftsführung Angermann Machinery & Equipment GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die Angermann Machinery & Equipment GmbH & Co. KG (nachfolgend: AME) und die NetBid Industrie-Auktionen AG veranstalten Auktionen für von Dritten angebotenen, gebrauchten Maschinen und maschinellen Anlagen bzw. Gebrauchsgütern.
1.2 Die NetBid Industrie-Auktionen AG betreibt dafür auf der Website www.netbid.com eine Online-Plattform. Über diese Plattform werden zur Ersteigerung und Verkauf angebotene Objekte entweder in der Verkaufsform "Online-Auktion" oder "Trading" angeboten. Verkäufe über die Online-Plattform werden entweder von der NetBid Industrie-Auktionen AG selbst oder einer ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend jeweils: NetBid) organisiert.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) enthalten die allgemeinen Regelungen für die von AME und NetBid veranstalteten Auktionen sowie die über die Online-Plattform organisierten Verkäufe. Sie regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen AME bzw. NetBid (nachfolgend jeweils: Auktionator), den Einlieferern (nachfolgend: Einlieferer oder Verkäufer) der zum Verkauf stehenden Objekte (nachfolgend: Positionen) sowie den Personen, die Gebote bzw. Angebote für die Positionen abgeben (nachfolgend: Teilnehmer oder Käufer).
1.4 In Bezug auf einzelne Auktionen bzw. Verkäufe können zusätzlich besondere Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Besondere Bedingungen) gelten. Diese enthalten Ergänzungen und/oder Abweichungen zu diesen AGB. Vorrangig sind im Zweifelsfall die Besonderen Bedingungen.
2. Teilnahme an Online-Verkäufen (Online-Auktion und Trading)
2.1 Die Teilnahme an Verkäufen über die Online-Plattform (Online-Auktion und Trading) und damit die Abgabe von Geboten (Online-Auktion) bzw. Angeboten (Trading) setzt die Registrierung des Teilnehmers auf der Online-Plattform voraus. Die Registrierung ist kostenlos, die Zulassung zur Online-Plattform erfolgt durch Vergabe von Benutzernamen und Kennwort. Mit der Registrierung bestätigt der Teilnehmer, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB, erhalten und zur Kenntnis genommen hat sowie deren Geltung ausdrücklich akzeptiert.
2.2 Ein Rechtsanspruch auf Registrierung besteht nicht. Die bei der Registrierung angegebenen Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Registrierung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht registrieren lassen. Der Auktionator behält sich vor, bei falschen Angaben oder bei Missbrauch die Registrierung zu widerrufen. Die Registrierung kann von Seiten des Teilnehmers jederzeit zurückgenommen werden.
2.3 Der Teilnehmer identifiziert bzw. legitimiert sich bei der Nutzung der Online-Plattform durch seinen Benutzernamen und sein Kennwort. Er sorgt durch geeignete Maßnahmen für die Vertraulichkeit dieser Informationen, so dass kein Unbefugter ohne sein Einverständnis mit diesen Informationen die Online-Plattform nutzen kann.
2.4 Mit der erfolgreichen Registrierung ermächtigt der Teilnehmer den Auktionator, seine Daten zu erheben, zu speichern und zu nutzen sowie den Benutzernamen im Rahmen von Verkäufen auf der Online-Plattform zu veröffentlichen. Alle Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Abwicklung von Rechtsgeschäften über die Online-Plattform sowie zum Zwecke des Betriebs der Online-Plattform gespeichert und verwendet.
2.5 Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. Angebotes bestätigt der Teilnehmer, dass er im Einzelfall geltende und auf der Online-Plattform abrufbare Besondere Bedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen und auch deren Geltung akzeptiert hat.
2.6 Der Einlieferer kann zwischen den beiden Verkaufsformen "Online-Auktion" und "Trading" wählen. Der Auktionator übernimmt jeweils die Erfassung von technischen Daten, die Erstellung digitaler Fotografien vor Ort, die Beurteilung der Position(en) und die Einschätzung des Marktpreises sowie die spezifische Bewerbung in Fachzeitschriften. Bietet der Einlieferer Positionen als Selbsteinsteller an, entfallen die vorstehend genannten Dienstleistungen.
2.7 Mit der Einstellung einer Online-Auktion vergibt der Selbsteinsteller das exklusive Vermarktungsrecht an den Auktionator für die gesetzte Laufzeit der Auktion zzgl. der jeweiligen Vorbehaltsfrist. Für Trading gilt diese Exklusivität nicht. Der Einlieferer kann mit vorheriger Zustimmung des Auktionators zwischen den Verkaufsformen wechseln. Ein Wechsel ist nicht möglich, solange noch wirksame Gebote bzw. Angebote im Rahmen der gewählten Verkaufsform für die jeweilige(n) Position(en) vorliegen oder abgegeben werden können. Hat der Auktionator einen allgemeinen Verwertungsauftrag vom Einlieferer erhalten, gilt die Wahl der geeigneten Verkaufsform als exklusives Recht des Auktionators.
3. Kaution/Bankbestätigung
3.1 Der Auktionator behält sich das Recht vor, Teilnehmer nur gegen Zahlung einer Kaution oder einer anderen Sicherheit zuzulassen. Der Auktionator ist im Anschluss an die Auktion bzw. das Trading berechtigt, die Kaution bzw. die andere Sicherheit oder den Pfandgegenstand einzubehalten, soweit ihm und/oder dem Verkäufer Forderungen gegen den Teilnehmer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion bzw. dem Trading zustehen bzw. die Kaution auf den Kaufpreis anzurechnen. Stehen dem Auktionator und/oder dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit der Auktion bzw. dem Trading keine Forderungen gegen den Teilnehmer zu, wird der Auktionator dem Teilnehmer die Kaution oder die andere Sicherheitsleistung erstatten.
3.2 Beträgt das Mindestgebot (Startpreis) mindestens EUR 5.000,00 setzt die Teilnahme an einer Online-Auktion und am Trading die Vorlage einer Bankbestätigung über die Bonität des Teilnehmers voraus.
4. Auktion
4.1 Eine Auktion erfolgt im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Der Auktionator ist nicht Vertragspartei eines mit Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrages sondern vermittelt nur den Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Einlieferer und dem Teilnehmer. Dem Auktionator obliegt die Organisation und Durchführung der Auktion. Hierfür erhält der Auktionator von dem Teilnehmer, der den Zuschlag auf sein Gebot erhalten hat, eine Provision in Höhe von 18% des Netto-Kaufpreises. Im Einzelfall können die Besonderen Bedingungen eine hiervon abweichende Provision vorsehen. Nach Erteilung des Zuschlags hat der Käufer bei Rechnungserhalt das Recht, von dem Auktionator Namen und Anschrift des Einlieferers zu erfahren.
4.2 Termine und Fristen (Beginn, Ende einer Auktion, Übernahme, Abholung) im Rahmen von Online-Auktionen sind den Auktionsseiten auf der Online-Plattform zu entnehmen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, eine Auktion vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.
4.3 Gebote sind nur frei von Bedingungen und Vorbehalten möglich. Gebote sind bindend, ein Widerruf ist nicht möglich. Die Gebote enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer und die Provision. Der Auktionator ist befugt, Gebote ohne Angabe von Gründen nicht zu akzeptieren.
4.4 Etwaige Mindestgebote (Startpreise) setzt der Auktionator fest. Bei mehreren gleichhohen Geboten gilt das zuerst bei dem Auktionator eingegangene Gebot. Sieht der Auktionator ein Gebot als zu niedrig an, so ist er berechtigt, das Gebot eines oder mehrerer Teilnehmer zurückzuweisen.
5. Positionen
5.1 Bei einer Online-Auktion versteigert der Auktionator einzelne Positionen oder Blockpositionen (Zusammenfassung mehrerer Positionen unter einer Auktionsnummer). Bei Blockpositionen erfolgt die Auktion in zwei Schritten:
a) Zuerst werden die einzelnen Positionen zur Auktion gestellt. Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), dass die Position nicht als Teil einer Blockposition zugeschlagen wird. Nach Zuschlag für die einzelnen Positionen werden die Blockpositionen zur Auktion gestellt. Sofern auf die Blockpositionen keine Gebote abgegeben werden oder auf die für die Blockpositionen abgegebenen Gebote kein Zuschlag erfolgt, wird der Zuschlag für die einzelnen Positionen – so sie den Mindestpreis erzielt haben - endgültig erteilt.
b) Wurden auf Blockpositionen Gebote abgegeben, gilt Folgendes: Für Gebote auf Blockpositionen wird der Zuschlag erteilt, wenn das höchste Gebot um mindestens 10% höher ist, als die Summe der Gebote bzw. Mindestpreise für die einzelnen Positionen. Der Zuschlag für die einzelnen Positionen ist dann mangels Bedingungseintritt nicht erfolgt. Im Einzelfall können die Besonderen Bedingungen einen anderen Prozentsatz vorsehen.
5.2 Der Auktionator ist bis zum Ende der Auktion berechtigt, einzelne Positionen zu Blockpositionen zusammenzufassen, vorhandene Blockpositionen zu trennen und/oder einzelne Positionen oder Blockpositionen aus der Auktion zurückzuziehen.
6. Zuschlag und Kaufvertrag
6.1 Ein Kaufvertrag über eine Position kommt unmittelbar durch den Zuschlag zustande.
6.2 Bei einer Online-Auktion wird der Zuschlag systembedingt erteilt. Der Teilnehmer, der den Zuschlag erhält, wird automatisch nach Erteilung des Zuschlags vom Auktionator per E-Mail benachrichtigt, dass sein Gebot erfolgreich war. In der Regel erhält der Teilnehmer den Zuschlag, der innerhalb des Gebotszeitraumes das höchste Gebot abgegeben hat. Wird innerhalb von 10 Minuten vor dem Ende der Auktion kein höheres Gebot abgegeben, endet die Auktion zum angegebenen Schlusszeitpunkt. Bei Abgabe eines höheren Gebotes innerhalb der 10 Minuten vor dem Ende der Auktion wird die Auktion soweit verlängert, dass zwischen Abgabe des letzten Höchstgebotes und dem neuen Schlusszeitpunkt wiederum ein Zeitraum von 10 Minuten liegt. Entsprechendes gilt, wenn dieses Gebot in dem Verlängerungszeitraum seinerseits überboten wird. Die Auktion endet mit Abgabe des Höchstgebotes, welches nicht innerhalb von 10 Minuten überboten wird. Die Bestimmung des Schlusszeitpunkts erfolgt ausschließlich und verbindlich mittels der Systemuhrzeit der Online-Plattform.
6.3 Der Auktionator ist befugt, den Zuschlag allgemein oder aus wichtigem Grund bestimmten Teilnehmern nicht zu erteilen, Teilnehmer von einer Auktion auszuschließen und Irrtümer des Auktionators bei Geboten und/oder Zuschlägen mit einem entsprechenden Hinweis an den Teilnehmer zu korrigieren.
6.4 Der Auktionator ist ferner berechtigt, nach freiem Ermessen keinen Zuschlag zu erteilen oder den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen.
6.5 Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt, so kommt ein Kaufvertrag über die Position vorerst nicht zustande. Vielmehr bleibt der Teilnehmer, der den Zuschlag unter Vorbehalt erhalten hat, an sein Gebot für die Dauer von sieben Kalendertagen gebunden (Bindungszeitraum).Die Besonderen Bedingungen können abweichende Bindungszeiträume vorsehen. Während des Bindungszeitraums können weitere Gebote abgegeben werden. Der Auktionator bleibt während des Bindungszeitraums berechtigt, das Gebot des Teilnehmers abzulehnen. Erklärt der Auktionator die Aufhebung des Vorbehaltes nicht innerhalb des Bindungszeitraumes, so gilt der Zuschlag endgültig als nicht erteilt.
6.6 Sollten zwischen den Beteiligten Zweifel bzw. Uneinigkeit über die Gültigkeit des Gebotes eines Teilnehmers bestehen, beispielsweise, weil der Teilnehmer sein Gebot nicht gelten lassen will, so entscheidet ausschließlich der Auktionator verbindlich über das Zustandekommen eines Kaufvertrags zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes. Die Teilnehmer unterwerfen sich insoweit der Entscheidung des Auktionators. Entscheidet der Auktionator, dass ein Kaufvertrag zu den Bedingungen des betreffenden Höchstgebotes nicht zustande gekommen ist, so ist der Auktionator berechtigt, die betreffende(n) Position(en) neu auszubieten.
7. Pflichten von Verkäufer und Käufer
7.1 Kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Teilnehmer zustande, ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und der Provision jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zur Übernahme der Position(en) verpflichtet. Der Verkäufer ist zur Herausgabe der Position(en) verpflichtet.
7.2 Der Auktionator stellt dem Teilnehmer den Kaufpreis und die angefallene Provision in Rechnung. Die Zahlungen nach Abs. 1 haben sofort nach Rechnungstellung per Überweisung an der Auktionator zu erfolgen.
7.3 Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Mehrwertsteuer als Kaution zu zahlen. Nach Vorlage eines ordnungsgemäß ausgestellten offiziellen Ausfuhrnachweises wird die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Teilnehmer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten USt.-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
7.4 Sämtliche Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung ausgestellt. Irrtum bleibt vorbehalten.
7.5 Es geltend die gesetzlichen Verzugsregelungen der §§ 286 ff. BGB. Im Falle des Zahlungsverzuges oder bei nicht fristgemäßer Abholung der ersteigerten Position(en) durch den Käufer kann der Einlieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten, angemessenen Nachfrist nach seiner Wahl die ersteigerten Position(en) auf Kosten und Risiko des Käufers demontieren und einlagern oder vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall kann der Auktionator die ersteigerte(n) Position(en) erneut versteigern. Zu der erneuten Auktion wird der Käufer nicht mehr zugelassen. Für einen etwaigen Mindererlös bleibt der Käufer unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Schadensersatzes haftbar.
7.6 Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Provision besteht unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises, der rechtlichen Beurteilung des Kaufpreisanspruchs sowie vom weiteren Bestand des Kaufvertrages.
8. Gefahrübergang / Eigentumsübergang
8.1 Die Positionen gelten mit dem Zuschlag als an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 8.2 dieser AGB übergeben.
8.2 Das Eigentum an der/n Position(en) geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Provision und der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nach schriftlicher Freigabeerklärung des Auktionators auf den Käufer über.
9. Übernahme ersteigerter Positionen
9.1 Die Übernahme der ersteigerten Positionen einschließlich Demontage und Abtransport erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport an fremdem Eigentum entstehen. Er stellt den Auktionator und den Verkäufer insofern auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
9.2 Der Käufer ist nur zu den von dem Auktionator benannten Terminen zur Abholung berechtigt und verpflichtet. Der Auktionator kann bestimmen, dass eine bestimmte Position erst nach Abtransport anderer Positionen übernommen werden kann. Der Käufer, dessen Position(en) die Übernahme anderer Positionen behindert/n, ist verpflichtet, unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung des Auktionators (E-Mail ausreichend) dafür zu sorgen, dass diese Position(en) abgeholt werden. Geschieht das nicht, ist der Auktionator berechtigt, die Abholung und eventuelle Aufbewahrung auf Rechnung und Gefahr des Käufers von Dritten vornehmen zu lassen.
9.3 Sollten sich bei der Demontage Öffnungen an einem Gebäude oder an Gebäudeteilen ergeben, so ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder schließen zu lassen. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Positionen, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder sonstigen Gegenständen Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen und die Höhe der Kautionen erfolgt im Rahmen von Online-Auktionen auf der Online-Plattform.
9.4 Der Käufer ist verpflichtet, bei Demontage und Abholung seiner Position(en) die Anweisungen des Verkäufers und/oder des Auktionators bzw. der von dem Auktionator beauftragten Personen zu befolgen.
9.5 Der Käufer trägt dafür Sorge, dass die für die Demontage und/oder die Abholung/Beförderung erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.
10. Trading
Im Rahmen der Verkaufsform "Trading" holt der Auktionator für den Einlieferer lediglich Angebote ein und vermittelt den Abschluss von Kaufverträgen über Positionen zwischen dem Einlieferer und den Teilnehmern. Der Auktionator erhält hierfür vom Käufer eine Provision. Die Höhe der Provision beträgt 18% des Netto-Kaufpreises. Im Einzelfall können die Besonderen Bedingungen eine hiervon abweichende Provision vorsehen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision besteht unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises, der rechtlichen Beurteilung des Kaufpreisanspruchs sowie vom weiteren Bestand des Kaufvertrages.
11. Angebotsannahme und Kaufvertrag
11.1 Der Auktionator veröffentlicht auf der Online-Plattform die Preisvorstellungen des Verkäufers oder einen Mindestpreis für die Position(en). Mit der Veröffentlichung gibt der Verkäufer selbst kein Angebot im Rechtssinne ab. Die Veröffentlichung versteht sich als Aufforderung an die Teilnehmer, ihrerseits rechtsverbindliche Angebote für die Position(en) abzugeben. Der Verkäufer kann seine Aufforderung jederzeit zurückziehen. Er ist nicht verpflichtet, Angebote von Teilnehmern anzunehmen.
11.2 Das Angebot ist rechtlich verbindlich auf den Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer gerichtet. Etwaige Mindestpreisangaben des Verkäufers sind zu berücksichtigen. Das Angebot kann unter Bestimmung einer Annahmefrist (Datum, Uhrzeit) abgegeben werden.
11.3 Ein Kaufvertrag über die Position(en) kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Teilnehmer zustande, dessen Angebot der Verkäufer innerhalb der von dem Teilnehmer bestimmten Frist über die Online-Plattform annimmt. Es steht im freien Ermessen des Verkäufers, welches Angebot er annimmt. Der Auktionator nimmt hierauf keinen Einfluss und ist im Hinblick auf die Erklärungen des Verkäufers sowie der Teilnehmer nur Erklärungs- bzw. Empfangsbote. Mit Annahme eines Angebotes eines Teilnehmers durch den Verkäufer erlischt gleichzeitig die Bindung der übrigen Teilnehmer, welche Angebote abgegeben haben.
11.4 Der Einlieferer ist verpflichtet, den Auktionator durch unverzügliche Vorlage eines schriftlichen Kaufvertrages unaufgefordert verbindlich mitzuteilen, ob und zu welchen Konditionen mit dem Käufer – vermittelt über die Online-Plattform – ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kommt der Einlieferer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auktionator berechtigt, ihn von einer weiteren Nutzung der Online-Plattform auszuschließen. Der Auktionator ist in diesem Fall ferner berechtigt, dem Einlieferer eine Vertragsstrafenzahlung in Höhe von EUR 5.000,00 je verkaufter Position aufzuerlegen. Diese hat der Einlieferer unverzüglich auszugleichen. Die Geltendmachung eines dem Auktionator daneben entstandenen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
12. Aufrechnung, Vertreterhaftung
12.1 Ein Teilnehmer, der für einen Auftraggeber Gebote oder Angebote für Position(en) abgibt, haftet neben diesem ebenfalls als Selbstschuldner.
12.2 Aufrechnen kann der Teilnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
13. Gewährleistung/Haftung Auktionator
13.1 Da ein Kaufvertrag ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, übernimmt der Auktionator keine Gewährleistung für den Zustand der Positionen.
13.2 Angaben auf der Online-Plattform, in Verkaufskatalogen oder in anderer Form, insbesondere technische Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 BGB oder Garantien im Sinne des § 444 BGB dar. Die Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers. Der Auktionator haftet nur für die richtige Übermittlung, nicht aber für die objektive Richtigkeit dieser Informationen.
13.3 Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei Vertragsabschluss und -durchführung obliegt allein den Kaufvertragsparteien. Auf die Regelungen unter Ziffer 15 dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vertragsparteien stellen den Auktionator jeweils auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder von Dritten aus, oder im Zusammenhang mit, Vertragsabschlüssen oder der Durchführung von Verträgen gegen den Auktionator geltend gemacht werden, soweit der Auktionator nicht gemäß nachfolgenden Bestimmungen haftet.
13.4 Der Auktionator haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13.5 Abweichend von Abs. 4 haftet der Auktionator für einfache Fahrlässigkeit sowie für einfache Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers bzw. des Einlieferers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat (Kardinalpflichten). Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer bzw. Einlieferer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
13.6 Die Haftung für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich auf den Schaden, der typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen kann und den der Auktionator bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
13.7 Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) haftet der Auktionator uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
13.8 Das Betreten des Geländes, auf dem sich die Positionen befinden, zum Zwecke der Besichtigung oder der Abholung erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Gewährleistung/Haftung Verkäufer
14.1 Alle zum Verkauf stehenden Positionen sind gebraucht und weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf. Ziffer 13.2 dieser AGB gilt sinngemäß auch zugunsten des Verkäufers.
14.2 Auktionator und Einlieferer fordern die Teilnehmer ausdrücklich auf, die Gelegenheit zu nutzen, die Positionen fachkundig und umfassend vor Ort zu untersuchen und entsprechende Angaben hinsichtlich deren technischer Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben zu überprüfen, insbesondere diese mit den Angaben auf der Online-Plattform, in Verkaufskatalogen oder in anderer Form gründlich abzugleichen. Die Positionen werden in dem Zustand verkauft, wie sie – auch unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person – besichtigt und hinsichtlich deren technischer Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben vom Teilnehmer und Käufer überprüft wurden oder von diesem hätten besichtigt und hinsichtlich deren technischer Daten, Maße, Baujahre oder Mengenangaben hätten überprüft werden können.
14.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Positionen frei von Sachmängeln zu verschaffen; eine bestimmte Beschaffenheit ist weder vereinbart noch übernimmt der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Positionen. Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausgeschlossen, sofern dem nicht die insofern sinngemäß für den Verkäufer geltenden Regelungen dieser AGB unter den Ziffern 13.4 bis 13.7 entgegenstehen.
Im Hinblick auf Ziffer 13 und 14 dieser AGB wird daher ausdrücklich empfohlen, keine Gebote auf Positionen ohne deren Besichtigung vor Ort entsprechend Ziffer 14.2 abzugeben.
15. Änderungen dieser AGB für Teilnehmer, die n i c h t Verbraucher gemäß § 13 BGB sind
15.1 Der Auktionator ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstandener (wirtschaftlicher) Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie bei Änderungen der Rechtsprechung oder vergleichbaren Gründen wie etwaiger Regelungslücken dieser AGB notwendig ist.
Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer, der nicht Verbraucher ist, unter Mitteilung der geänderten Regelungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform per E-Mail an die dem Auktionator zuletzt bekannte E-Mail-Adresse angeboten. Hat der Teilnehmer mit dem Auktionator im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer, der nicht Verbraucher ist, nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform ausdrücklich widerspricht.
16. Änderungen dieser AGB für Teilnehmer, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind
16.1 Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer, der Verbraucher ist, unter Mitteilung der geänderten Regelungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform per E-Mail an die dem Auktionator zuletzt bekannte E-Mail-Adresse angeboten. Hat der Teilnehmer mit dem Auktionator im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
16.2 Die vom Auktionator angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Teilnehmer diese annimmt, gegebenenfalls auch im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
Das Schweigen des Teilnehmers, der Verbraucher ist, gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot des Auktionators erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB oder der besonderen Bedingungen
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf
b) der Teilnehmer das Änderungsangebot des Auktionators nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
Der Auktionator wird den Teilnehmer im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
Die Zustimmungsfiktion findet k e i n e Anwendung
– bei Änderungen der Ziffer 16 dieser AGB und der entsprechenden Regelungen in den besonderen Bedingungen oder
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Auktionators verschieben würden.
In diesen Fällen wird der Auktionator die Zustimmung des Teilnehmers zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
Macht der Auktionator von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Teilnehmer den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Auktionator den Teilnehmer in seinem Änderungsangebot besonders hinweisen.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website www.netbid.com und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere ist der Auktionator nicht dafür verantwortlich, wenn Gebote aufgrund technischer Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht verarbeitet oder gespeichert werden können.
17.2 Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist vereinbarter Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die unter Ziffer 1.3 dieser AGB genannten Vertragsteile für Rechtsstreitigkeiten aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Vertragsverhältnis die Freie und Hansestadt Hamburg. Gleiches gilt auch für Rechtsstreitigkeiten, die diese AGB selbst betreffen.
17.3 Es gelten, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich die AGB des Auktionators. Anderweitige AGB, insbesondere des Teilnehmers/Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auktionator hat diesen AGB ausdrücklich in Textform zugestimmt.
17.4 Diese AGB gelten, soweit rechtlich zulässig, auch für künftige Geschäfte mit dem Teilnehmer, sofern sie nicht vom Auktionator vor den künftigen Geschäften durch geänderte Bedingungen ersetzt und dem Teilnehmer mitgeteilt wurden.
17.5 Diese AGB sowie die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auktionator, dem Einlieferer und den Teilnehmern unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4. April 2023)
Vorstand NetBid Industrie-Auktionen AG Geschäftsführung Angermann Machinery & Equipment GmbH & Co. KG